Besondere Ziele sind:
| 1. | die Schaffung bzw. Erhaltung mehrklassiger Allgemeiner Sonderschulen; | |||||||||
| 2. | die Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen an solchen Standorten, die mit einer Hauptschule ausgestattet sind; | |||||||||
| 3. | die Erreichbarkeit der Standorte der Allgemeinen Sonderschule unter zumutbaren Schulwegbedingungen bei Bedachtnahme auf die Behinderungsart; | |||||||||
| 4. | die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe II an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen. | |||||||||
 
     
     
     
     
    
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