§ 16 SchliSt-Geo. Schlußbestimmung

SchliSt-Geo. - Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das

3. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974 in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975 außer Kraft.3. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1974, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1975, außer Kraft.

  1. (2)Absatz 2,§ 2 Abs. 2, § 5 Abs. 2 und 3, § 6, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 12 und § 13 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 5, Absatz 2 und 3, Paragraph 6,, Paragraph 7, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz 2,, Paragraph 12 und Paragraph 13, dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2012, treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.
  2. (3)Absatz 3,§ 10 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 10, Absatz 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 22.08.2013 bis 31.12.9999
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