§ 24 SchKV 2014 Kosten

SchKV 2014 - Schiedskommissionsverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 12 ist sinngemäß anzuwenden, wobei an Stelle des beteiligten Versicherungsträgers der Dachverband tritt.

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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