§ 3 SchIV Maßgebliche Verkehrsbelastung

SchIV - Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Grundlage für die Berechnung der Beurteilungspegel sind die längenbezogenen Schalleistungspegel der jeweiligen Strecken (-teile). Diese sind unter Berücksichtigung der im Betriebsprogramm festgelegten Daten und unter Bedachtnahme auf mittel- und langfristige technische und verkehrliche Entwicklungen zu ermitteln.

In Kraft seit 26.06.1993 bis 31.12.9999
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