Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Mit den Schutz- und Rettungsausrüstungen, Bei- und Rettungsbooten sowie Rettungsringen sind in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich Übungen durchzuführen. Über die Übungen sind Vermerke zu führen.
In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
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