§ 2 Sbg. SR 1966 § 2

Sbg. SR 1966 - Salzburger Stadtrecht 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Das Gemeindegebiet umfaßt die Katastralgemeinden Stadt Salzburg, Itzling, Gnigl, Morzg, Leopoldskron, Maxglan sowie Teile der Katastralgemeinden Bergheim, Hallwang, Heuberg, Gaisberg, Aigen, Wals, Siezenheim und Liefering. Die nähere Umschreibung des Gemeindegebietes ist in dem einen Bestandteil dieses Landesverfassungsgesetzes bildenden Anhang enthalten.

In Kraft seit 21.02.1985 bis 31.12.9999
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