§ 4 Sbg. SAV

Sbg. SAV - Salzburger Schwerarbeitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verweisungen auf Bundesgesetze

 

§ 4

 

Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden zitierten erhalten haben:

1.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 99/2006;

2.

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl Nr 200/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 155/2005;

3.

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl Nr 22/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 82/2005;

4.

Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG), BGBl Nr 354/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 114/2005.

In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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