Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf das Parteiengesetz 2012 (PartG) gelten als Verweisung auf die Fassung laut BGBl I Nr 56.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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