§ 12 Sbg. AG

Sbg. AG - Salzburger Archivgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2025
  1. (1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) § 5 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2012 tritt mit 1.  August 2012 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Paragraph 5, Absatz 4, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 62 aus 2012, tritt mit 1.  August 2012 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 2, 3 Abs 1, 4 Abs 3, 5 Abs 4, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 2,, 3 Absatz eins,, 4 Absatz 3,, 5 Absatz 4,, (§) 5a und 10 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 82 aus 2018, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Das Inhaltsverzeichnis und die §§ 3 Abs 1, 4 Abs 1 und 3, (§) 5, 6a und 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 6 Abs 3 außer Kraft.Das Inhaltsverzeichnis und die Paragraphen 3, Absatz eins,, 4 Absatz eins und 3, (§) 5, 6a und 10 Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 76 aus 2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt Paragraph 6, Absatz 3, außer Kraft.
In Kraft seit 22.07.2025 bis 31.12.9999
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