Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2025
(1)Absatz einsDie in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
1.Ziffer einsBundesarchivgesetz, BGBl I Nr 162/1999; Gesetz BGBl I Nr 32/2018;Bundesarchivgesetz, BGBl römisch eins Nr 162/1999; Gesetz BGBl römisch eins Nr 32/2018;
3.Ziffer 3Informationsfreiheitsgesetz – IFG, BGBl I Nr 5/2024.Informationsfreiheitsgesetz – IFG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 5 aus 2024,.
(2)Absatz 2Dieses Gesetz verweist auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119 vom 4. Mai 2016.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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