§ 11 RW-VG Meldung an die ESMA

RW-VG - Referenzwerte-Vollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026

Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den Paragraphen 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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