§ 35 RStDG (weggefallen)

RStDG - Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024
§ 35 RStDG seit 31.12.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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