§ 124 RStDG Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung

RStDG - Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben.

In Kraft seit 31.12.2003 bis 31.12.9999
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