Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verweisungen
Sofern in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze und nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 23.12.2023 bis 31.12.9999
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