Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 2 Abs. 5 sowie § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 407/2021 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 5, sowie Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2021, treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
In Kraft seit 29.09.2021 bis 31.12.9999
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