Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Der maximale Verlust L zum Bilanzstichtag ist das Minimum, also der kleinere Wert von und
(2)Absatz 2,Das für die Berechnung des maximalen Verlusts L verwendete σ entspricht dem Durchschnitt der Jahreswerte der letzten fünf Geschäftsjahre.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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