§ 5 PZV-ZRV Berechnung der zusätzlichen Rückstellung

PZV-ZRV - Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge-Zusatzrückstellungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der Mindestbetrag der zusätzlichen Rückstellung Vzus ergibt sich aus dem Maximum des Verlustes L gemäß § 3 zuzüglich des Garantiebetrags G gemäß § 4 abzüglich des Marktwertes des gesamten Portfolios W gemäß § 2 Abs. 3 und null: Der Mindestbetrag der zusätzlichen Rückstellung Vzus ergibt sich aus dem Maximum des Verlustes L gemäß Paragraph 3, zuzüglich des Garantiebetrags G gemäß Paragraph 4, abzüglich des Marktwertes des gesamten Portfolios W gemäß Paragraph 2, Absatz 3 und null:

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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