Anhang D enthält die geschützten grafischen Darstellungen der Begriffe
wobeiwobei die zu Z 1 abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Z 2 bis 9 gelten.die zu Ziffer eins, abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Ziffer 2 bis 9 gelten.
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