Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.
In Kraft seit 06.04.2013 bis 31.12.9999
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