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Anhang D enthält die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „LANDESPOLIZEIDIREKTION“, der Begriffe
wobei das Wort „BUNDESLAND“wobei die zu Z 1 abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für alle Bundesländer Österreichs stehtdie Z 2 bis 9 gelten.die zu Ziffer eins, abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Ziffer 2 bis 9 gelten.
Anhang D enthält die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „LANDESPOLIZEIDIREKTION“, der Begriffe
wobei das Wort „BUNDESLAND“wobei die zu Z 1 abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für alle Bundesländer Österreichs stehtdie Z 2 bis 9 gelten.die zu Ziffer eins, abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Ziffer 2 bis 9 gelten.