Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 (PStG-DV 2013) Fundstelle

PStG-DV 2013 - Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Änderung

BGBl. II Nr. 33/2015

BGBl. II Nr. 87/2017

BGBl. II Nr. 104/2018

BGBl. II Nr. 209/2018

BGBl. II Nr. 59/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013, wird – hinsichtlich der Festsetzung der Kosten für Abfragen der Sterbedaten nach § 44 Abs. 2 PStG 2013 – im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen, verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Merkmale des Personenstandes

2. Abschnitt
Geburt

§ 2.

Anzeige und Eintragung der Geburt

§ 3.

Belehrung

§ 4.

Nacherfassung bei Datenänderung

3. Abschnitt
Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

§ 5.

Verfahren und Nacherfassung bei Eheschließung und Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

§ 6.

Urkundenvorlage

§ 7.

Nacherfassung bei Datenänderung

§ 8.

Belehrung

§ 9.

Zeugen

4. Abschnitt
Tod

§ 10.

Anzeige und Eintragung des Todes

5. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen zu Eintragungen

§ 11.

Übersetzungen und Transliterationen

§ 12.

Akademische Grade und Standesbezeichnungen

§ 13.

Gebräuchlich gewordene Schreibweise

§ 14.

Berichtigung

6. Abschnitt
Datensicherheit

§ 15.

Begriffsbestimmungen

§ 16.

Zuständiger für Datensicherheitsmaßnahmen

§ 17.

Auftragsverarbeiter

§ 18.

Datensicherheitsmaßnahmen

§ 19.

Zugriffsberechtigung

§ 20.

Belehrungspflicht

§ 21.

Einräumung der Abfrageberechtigung

§ 22.

Entzug der Zugriffsberechtigung oder der Abfrageberechtigung

§ 23.

Zutritt zu Räumen

§ 24.

Technische Vorkehrungen

§ 25.

Mitteilungen an den Bundesminister für Inneres

§ 26.

Kontrolle durch den Bundesminister für Inneres

§ 27.

Dokumentation

7. Abschnitt
Urkunden, Auskunft, Datenübertragung

§ 28.

Ausgestaltung der Urkunden

§ 29.

Beurkundung und Beglaubigung

§ 30.

Datenerfassung und Kennzeichnung der Nacherfassung

§ 31.

Auskunft

§ 32.

Nacherfassung bei Ausstellung von Urkunden und auf Verlangen des Betroffenen

8. Abschnitt
Abfrage von Personenstandsdaten

§ 33.

Abfrage

§ 34.

Kosten

9. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 35.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 36.

Verweise

§ 37.

Zu § 61 Abs. 4 PStG 2013

§ 38.

Inkrafttreten

(Anm.: Anlage 1

Anzeige der Geburt

Anlage 1a

Angaben der Hebamme – Geburt

Anlage 2

Anzeige des Todes

Anlage 2a

Todesurasache

Anlage 3

Anzeige der Totgeburt

Anlage 3a

Angaben der Hebamme – Totgeburt

Anlage 4 bis 5c

Geburtsurkunde

Anlage 6 bis 6g

Heiratsurkunde

Anlage 7 bis 7g

Partnerschaftsurkunde

Anlage 8 und 8c

Sterbeurkunde

Anlage 9 und 9c

Urkunde gemäß § 57 Abs. 2 PStG 2013

Anlage 9d und 9g

Urkunde gemäß § 57a PStG 2013

Anlage 10 und 10a

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft)

 

In Kraft seit 01.03.2019 bis 31.12.9999
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