Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.01.2021
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Dezember 2020 geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 20.12.2020 bis 31.12.9999
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