§ 74 PO 1995

Pensionsordnung 1995

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2021 bis 31.12.9999

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 13.12.2022

In Kraft vom 15.10.2022 bis 13.12.2022

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. November 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

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