§ 95c PG 1965 Besondere Pensionsanpassung

PG 1965 - Pensionsgesetz 1965

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

§ 667 ASVG ist sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 03.08.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 95c PG 1965


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 95c PG 1965 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

11 Entscheidungen zu § 95c PG 1965


Entscheidungen zu § 95c PG 1965


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 95c PG 1965


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 95c PG 1965 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 95b PG 1965
§ 95d PG 1965