Verordnung - Managementpläne für den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" (Oö. VMNKGRH) Fundstelle

Oö. VMNKGRH - Verordnung - Managementpläne für den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge"

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§  1

Grundsätze

§  2

Monitoring

II. ABSCHNITT

Sachbereich: Entwicklungen des Naturraumes und der Biotopausstattung

§  3

Allgemeine Maßnahmen im Nationalpark

§  4

Maßnahmen Naturzone

§  5

Maßnahmen Bewahrungszone

III. ABSCHNITT

Sachbereich: Wildstandsregulierung

§  6

Allgemeine Maßnahmen

§  7

Abschußtätigkeit

§  8

Schonzeiten

§  9

Wildfütterung

§ 10

Jagdliche Einrichtungen

IV. ABSCHNITT

Sachbereich: Besucherlenkung

§ 11

Allgemeine Maßnahmen

§ 12

Ausweisung von Wandergebieten

§ 13

Ausweisung von Ruhegebieten

§ 14

Ausweisung von unerschlossenen Gebieten

§ 15

Gemeinsame Bestimmungen

§ 16

Ab- und Überflugszonen

V. ABSCHNITT

§ 17

Inkrafttreten

 

In Kraft seit 25.09.1997 bis 31.12.9999
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