V Chancengleichheitsprogramm für die Hauptleistung Frühförderung gemäß § 10 Oö. ChG (Oö. VCHF 10 C) Fundstelle

Oö. VCHF 10 C - V Chancengleichheitsprogramm für die Hauptleistung Frühförderung gemäß § 10 Oö. ChG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Chancengleichheitsprogramm für die Hauptleistung Frühförderung gemäß § 10 Oö. ChG erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 111/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 32 des Landesgesetzes betreffend die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Oö. ChG), LGBl. Nr. 41/2008, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 18/2013, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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