§ 5 Oö. KAP/GGP 2017 § 5

Oö. KAP/GGP 2017 - Verordnung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2016), LGBl. Nr. 147/2015, außer Kraft.

(2) Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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