Gesamte Rechtsvorschrift Oö. KAP/GGP 2017

Verordnung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017

Oö. KAP/GGP 2017
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017 (Oö. KAP/GGP 2017)

StF: LGBl. Nr. 11/2017

§ 1 Oö. KAP/GGP 2017 § 1


Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2017 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.

§ 2 Oö. KAP/GGP 2017 § 2


Die Anlage 1 enthält die Organisations- und Betriebsformen sowie medizinisch-technische Großgeräte.

§ 3 Oö. KAP/GGP 2017 § 3


Die Anlage 2 enthält die Leistungsmatrix für ausgewählte medizinische Einzelleistungen.

§ 4 Oö. KAP/GGP 2017 § 4


In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten

1.

die Planbetten je Fachhauptbereich,

2.

die Standorte und Funktionen, die Fachbereiche und die Organisationsform,

3.

die Normalpflegebetten und Intensivbereiche mit den Planbetten, sowie die Gesamtbetten-höchstzahl,

4.

die Standorte für besondere Bereiche der Leistungsangebotsplanung und für Referenzzentren,

5.

die Standorte und die Anzahl bestimmter medizinisch-technischer Großgeräte sowie

6.

Umsetzungshorizonte, bis zu denen die jeweiligen Vorgaben spätestens umzusetzen sind,

festgelegt.

§ 5 Oö. KAP/GGP 2017 § 5


(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2016), LGBl. Nr. 147/2015, außer Kraft.

(2) Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.

Anlage

Verordnung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017 (Oö. KAP/GGP 2017) Fundstelle


Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2017 (Oö. KAP/GGP 2017)

StF: LGBl. Nr. 11/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 140/2015, wird verordnet:

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