In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten
1. | die Planbetten je Fachhauptbereich, | |||||||||
2. | die Standorte und Funktionen, die Fachbereiche und die Organisationsform, | |||||||||
3. | die Normalpflegebetten und Intensivbereiche mit den Planbetten, sowie die Gesamtbetten-höchstzahl, | |||||||||
4. | die Standorte für besondere Bereiche der Leistungsangebotsplanung und für Referenzzentren, | |||||||||
5. | die Standorte und die Anzahl bestimmter medizinisch-technischer Großgeräte sowie | |||||||||
6. | Umsetzungshorizonte, bis zu denen die jeweiligen Vorgaben spätestens umzusetzen sind, | |||||||||
festgelegt. |
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