Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2017 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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