§ 80 Oö. KAG 1997 § 80

Oö. KAG 1997 - Oö. Krankenanstaltengesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.

In Kraft seit 15.11.1997 bis 31.12.9999
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