§ 11 Oö. Gt-VG 2006

Oö. Gt-VG 2006 - Oö. Gentechnik-Vorsorgegesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

§ 11

AMA-Übermittlung

 

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat der Landesregierung die Daten jener im Land Oberösterreich gelegenen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung zur Verfügung zu stellen, für die von der AMA Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe ausbezahlt werden, weil sie nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden.

In Kraft seit 07.07.2006 bis 31.12.9999
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