§ 2 Oö. FWEZV 2000

Oö. FWEZV 2000 - Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.10.2024

§ 2

 

(1) Die Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ist aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz umrahmte Wappen des Landes Oberösterreich. Auf der Rückseite zeigt sie ein gleichfalls mit Lorbeer umrahmtes, mit einer Flamme geziertes Schildchen mit der Inschrift "25" und der Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens". Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch einen Ring hergestellt.

 

(2) Die Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ist versilbert, weist die Inschrift "40" auf und ist im Übrigen gleich der Oberösterreichischen Feuerwehr-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ausgestattet.

 

(3) Die Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ist vergoldet, weist die Inschrift "50" auf und ist im Übrigen gleich der Oberösterreichischen Feuerwehr-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens ausgestattet.

 

(4) Die Dienstmedaillen sind an einem 40 mm breiten, dreieckig gefalteten, orangegelben Band befestigt.

In Kraft seit 01.08.2000 bis 31.12.9999
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