Oö. Einforstungsrechtegesetz (Oö. ERG) Fundstelle

Oö. ERG - Oö. Einforstungsrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

§  1

Ziele und Anwendungsbereich

§  2

Rechtsgrundsätze

§  3

Holz- und Streubezugsrechte

§  4

Übertragung von Einforstungsrechten

§  5

Entlastung

§  6

Liegenschaftsteilung

2. ABSCHNITT

NEUREGELUNG UND REGULIERUNG

§  7

Voraussetzungen der Neuregelung

§  8

Gegenstand und Umfang der Neuregelung

§  9

Neuregelung von Holz- und Streubezugsrechten

§ 10

Neuregelung von Weiderechten

§ 11

Trennung von Wald und Weide

§ 12

Regulierung

3. ABSCHNITT

ABLÖSUNG

§ 13

Grundsätze der Ablösung

§ 14

Ablösung durch Abtretung von Grund

§ 15

Bewertung der Ablösungsfläche und Entschädigung

§ 16

Ablösungsgrundstück

§ 17

Mehrzahl von Berechtigten

§ 18

Ablösung in Geld

4. ABSCHNITT

SICHERUNG UND ERSATZLEISTUNGEN

§ 19

Sicherungsverfügungen

§ 20

Nutzungsplan der belasteten Grundstücke

§ 21

Ersatzleistungen

§ 22

Vorausbezüge bei größeren Waldschäden

5. ABSCHNITT

ELEMENTARHOLZ, BEDARFSHOLZ UND GEWERBEHOLZ

§ 23

Ansprüche aus einem Elementarholzbezugsrecht

§ 24

Erlöschen des Anspruchs auf Elementarholzbezug

§ 25

Holzbezugsrecht im Bedarfsfall

§ 26

Gewerbeholz

6. ABSCHNITT

ZUSTÄNDIGKEIT, PARTEIEN UND VERFAHREN

§ 27

Zuständigkeit

§ 27a

Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

§ 28

Vermessung und Vermarkung

§ 29

Inanspruchnahme von Liegenschaften

§ 30

Parteien

§ 30a

Übermittlungspflicht

§ 31

Rechtsnachfolge; Parteienerklärungen; Vereinbarungen

§ 32

Verfahren zur Neuregelung, Regulierung oder Ablösung; Zuständigkeitskonzentration

§ 33

Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 34

Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 35

Übergangsverfügungen

§ 36

Sonderbestimmungen für die Entlastung

§ 37

Grundbuch; Grundsteuerkataster; Grenzkataster

7. ABSCHNITT

STRAFBESTIMMUNGEN, VERWEISUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 38

Strafbestimmungen

§ 39

Verweisungen

§ 40

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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