Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine finanzielle Zuwendung aus Mitteln des Bundes; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:
1.Ziffer einsSchutz jüdischer Einrichtungen,
2.Ziffer 2Erhaltung, Pflege und Zugänglichmachung des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,
3.Ziffer 3Aufrechterhaltung und Förderung des jüdischen Gemeindelebens im gesamten Bundesgebiet und seiner Struktur,
4.Ziffer 4Dialog der Kulturen und Religionen,
5.Ziffer 5Förderung von Bildung, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen mit und zugunsten der jungen Generation einschließlich Stipendien für Mitglieder der jüdischen Gemeinde für jüdische Bildung,
6.Ziffer 6Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des sozialen Zusammenhalts.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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