§ 1 ÖJKG Zielsetzung

Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine finanzielle Zuwendung in Höhe von vier Millionen Euroaus Mitteln des Bundes; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:

  1. 1.Ziffer einsSchutz jüdischer Einrichtungen,
  2. 2.Ziffer 2Erhaltung, Pflege und PflegeZugänglichmachung des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,
  3. 3.Ziffer 3Aufrechterhaltung und Förderung des jüdischen Gemeindelebens im gesamten Bundesgebiet und seiner Struktur in Österreich,
  4. 4.Ziffer 4Dialog der Kulturen und Religionen,
  5. 5.Ziffer 5Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation und
  6. 5.Ziffer 5Förderung von Bildung, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen mit und zugunsten der jungen Generation einschließlich Stipendien für Mitglieder der jüdischen Gemeinde für jüdische Bildung,
  7. 6.Ziffer 6Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des sozialen Zusammenhalts.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.2022

Der Bund leistet der Israelitischen Religionsgesellschaft jährlich eine finanzielle Zuwendung in Höhe von vier Millionen Euroaus Mitteln des Bundes; diese hat der nachhaltigen Realisierung folgender Ziele für ein lebendiges jüdisches Leben zu dienen:

  1. 1.Ziffer einsSchutz jüdischer Einrichtungen,
  2. 2.Ziffer 2Erhaltung, Pflege und PflegeZugänglichmachung des gemeinsamen zukunftsorientierten österreichisch-jüdischen materiellen und immateriellen Kulturerbes,
  3. 3.Ziffer 3Aufrechterhaltung und Förderung des jüdischen Gemeindelebens im gesamten Bundesgebiet und seiner Struktur in Österreich,
  4. 4.Ziffer 4Dialog der Kulturen und Religionen,
  5. 5.Ziffer 5Förderung von Projekten mit und zugunsten der jungen Generation und
  6. 5.Ziffer 5Förderung von Bildung, Bildungs- und Sporteinrichtungen sowie von Projekten und Maßnahmen mit und zugunsten der jungen Generation einschließlich Stipendien für Mitglieder der jüdischen Gemeinde für jüdische Bildung,
  7. 6.Ziffer 6Förderung von Initiativen des gesellschaftlichen Austausches und des sozialen Zusammenhalts.

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