§ 62d NÖ STROG (weggefallen)

NÖ STROG - NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.01.2026
§ 62d NÖ STROG seit 26.01.2026 weggefallen.
In Kraft seit 27.01.2026 bis 31.12.9999
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