Der NÖ Schilehrerverband hat sich eine Satzung zu geben, die Bestimmungen über die Organe zu enthalten hat. Dabei ist zumindest vorzusehen:
1.  | eine Vollversammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des NÖ Schilehrerverbandes,  | |||||||||
2.  | ein Vorstand als Leitungsgremium,  | |||||||||
3.  | ein Obmann, der Schischulinhaber ist oder war.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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