§ 10 NÖ SBB-AV 2007 Fortbildung

NÖ SBB-AV 2007 - NÖ Sozialbetreuungsberufe-Ausbildungsverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung sind 32 Stunden an Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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