§ 16 NÖ LLZ Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten

NÖ LLZ - NÖ Landwirtschaftliche Leistungsbeurteilungs- und Zeugnisformularverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend:

1.

im Unterrichtsgegenstand Deutsch

a)

Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau und Ordnung zu berücksichtigen sind,

b)

Ausdruck,

c)

Sprachrichtigkeit,

d)

Schreibrichtigkeit;

2.

im Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache

a)

idiomatische Ausdrucksweise,

b)

grammatische Korrektheit,

c)

Wortschatz,

d)

Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung sachliche Richtigkeit, Abfolge der Gedanken, Aufbau, angeführte Tatsachen und Überlegungen zu berücksichtigen sind,

e)

Schreibrichtigkeit,

f)

Angemessenheit des Ausdruckes und Stil,

g)

Einhaltung besonderer Formvorschriften;

3.

im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Mathematik

a)

gedankliche Richtigkeit,

b)

sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,

c)

Genauigkeit;

4.

in anderen Unterrichtsgegenständen

a)

gedankliche Richtigkeit,

b)

sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,

c)

Genauigkeit,

d)

Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit.

(2) Diese fachlichen Aspekte sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung und den Umfang der Schularbeit zu berücksichtigen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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