§ 54 NÖ JVO Abgeltung von Verbißschäden

NÖ JVO - NÖ Jagdverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Abgeltung eines Wildschadens wegen Verbiß kann auf derselben Schadensfläche nur einmal innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden. Bei überlappenden Schadensflächen sind jene Flächenanteile, auf welchen Verbissschäden innerhalb der letzten zwölf Monate nach diesen Bestimmungen bereits bewertet wurden, in Abzug zu bringen..

In Kraft seit 15.12.2015 bis 31.12.9999
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