Anl. 7 NÖ HK 1978

NÖ HK 1978 - NÖ Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1978

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(Zu § 15)

Eine Peloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

Beschreibung der Mächtigkeit des Lagers; Kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung (Farbe, Konsistenz, Homogenität, Geruch, gröbere Bestandteile, Zersetzungsgrad);

Physikalische Untersuchung (Wassergehalt des naturfeuchten Peloids, pH-Wert elektrometrisch im Lager bestimmt, Wasserkapazität, Sedimentvolumen, Dichte);

Chemische Untersuchung (allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust, Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1 : 50); Hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

Bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers (Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20° C, pH-Wert elektrometrisch womöglich im Lager bestimmt);

Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten vorausgegangenen Untersuchung eingetretener Veränderungen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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