Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und die Bodengesundheit aller nicht unter das Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, fallenden Böden zu erhalten und zu verbessern insbesondere durch
-  | Schutz vor Schadstoffbelastungen  | |||||||||
-  | Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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