§ 1 NÖ BSG Zielsetzung

NÖ Bodenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.05.2019 bis 31.12.9999

Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und die Bodengesundheit aller nicht unter das Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 189/2013BGBl. I Nr. 56/2016, fallenden Böden zu erhalten und zu verbessern insbesondere durch

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Schutz vor Schadstoffbelastungen

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Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung.

Stand vor dem 06.05.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 06.05.2019

Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und die Bodengesundheit aller nicht unter das Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 189/2013BGBl. I Nr. 56/2016, fallenden Böden zu erhalten und zu verbessern insbesondere durch

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Schutz vor Schadstoffbelastungen

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Verhinderung von Bodenerosion und Bodenverdichtung.

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