Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.07.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
(2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 8,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
(3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
(4)Absatz 4,Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Laabental“ auf den „Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 16. März 2026 und am 19. März 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Asperhofen, Eichgraben, Maria Anzbach und Neulengbach treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altlengbach, Brand-Laaben, und Neustift-Innermanzing hinzu.
In Kraft seit 04.06.2026 bis 31.12.9999
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