§ 81 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2025 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 8,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 22.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.12.2025
(1) Die von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.Die von den Gemeinden Eichgraben und Maria Anzbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Maria Anzbach-Eichgraben” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2000 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 8,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Asperhofen und Neulengbach sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 5 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

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