Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.04.2026
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
(3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6 und 10) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 6 und 10) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 02.04.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 57 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 57 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 57 NÖ 1 GVV