§ 57 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule [a due]

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2025
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 27.06.2025 bis 31.12.9999
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