§ 57 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule [a due]

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
  3. (23)Absatz 23,Der Beitritt der Gemeinde Wiener NeudorfGemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 1518. MaiDezember 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 §§ 2bis 18, 6 und 10) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20252026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener NeudorfGemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 1518. MaiDezember 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 182, 6 und 10) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20252026 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 27.06.2025 bis 01.04.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
  3. (23)Absatz 23,Der Beitritt der Gemeinde Wiener NeudorfGemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 1518. MaiDezember 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 §§ 2bis 18, 6 und 10) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20252026 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wiener NeudorfGemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 1518. MaiDezember 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins bis 182, 6 und 10) werden genehmigt. Der BeitrittDie Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 20252026 wirksam.

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