Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.01.2026
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes der Musikschule Hinterbrühl – Gaaden – Wienerwald wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
(2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3, § 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11, Absatz 3,, Paragraph 12, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
(3)Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 23. März 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 23. März 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 3,, Paragraph 9,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(4)Absatz 4Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald, sowie von der Verbandsversammlung am 25. September 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Franz Schubert Musikschule Hinterbrühl-Gaaden-Wienerwald“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband Musikschule Wienerwald Süd“ wird genehmigt. Der Übergang wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 23.12.2025 bis 31.12.9999
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