§ 79a NG 1990 Verweis auf landesgesetzliche Vorschriften

NG 1990 - Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften, die Rote Liste, Richtlinien und Anhänge von Richtlinien verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 07.09.2001 bis 31.12.9999
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